Frambach s648.400 von der Heiden + … …

Tatsachen und Ereignisse

Gemeinsame Notiz

1437 tauscht Arnold von Nechtersheim seine Kornmühle mit Frambach von der Heyden und Hilgen, dessen Gattin, gegen einen Pesch „beneden der Bruggen entjyn Arnolds Haus und Hof“.
siehe Quellen .

Gemeinsame Notiz

Über dieses zweite, in Nettersheim ansässige ritterliche Geschlecht von der Heyden, das nach Schannat-Bärsch II, 1, S. 173, auch den Beinamen Nechtersheim führte, handelt StA. Düsseldorf, Jül. Lehen Nr. 169, ohne jedoch Herkunft und Sitz genügend aufzuklären. Vermutlich gibt aber Urk. Nr. 1 des genannten Bestandes einen Fingerzeig. Heytgen von Blankenheim, genannt von Wyer, verpfändet 1415 Hof und Gut zu Nettersheim an Jorgen Munkart von Münstereifel. Dieses Burgut war Lehen von Jülich, dessen Mann Heytgen auch bei Veräußerung des Gutes bleibt. Erinnern wir uns hier an den eingangs genannten rätselhaften Namen „Görresburg“, welcher bereits in einer Steinfelder Akte vom Jahr 1649 (jetzt StA. Düsseldorf), bis 1939 StA. Koblenz 231, 57, Nr. 38, B. 73) vorkommt, als Abgrenzung einer Steinfelder Besitzung: „die Heidt, zwischen Breitersloch und Jörresburg bis zu der Urft“. In diesem Zusammenhang paßt ein Flurname von 1544 „Weiler Burg“ = Burg auf einer römischen Siedlung (StA. Düsseldorf, Jül. Lehen Nr. 170). Der Schluß liegt nahe: das von Jorgen besessene Gut der Görresburg hat einer Familie „von der Heidt“ den Namen gegeben. Eine Bestätigung findet diese Annahme in einer Notiz im Pfarrarchiv N., wonach die v. d. Heyden mit ihrer Schäferei sich auf der Görresburg, die Krummel sich auf dem Schornbusch halten sollten. Man vergleiche auch die Steinfelder Urk. Nr. 33 im StA. Düsseldorf, der zufolge im Jahr 1330 ein Goddart von der Heyd einen Angriff auf die Abtei macht.

Die erste sichere Nachricht über die von der Heyden zu Nettersheim haben wir a. a. O., S. 38, vom Jahr 1434, wo Johann von Blankenheim, genannt Houvernail, Frambach von der Heyden ein Haus zu Nettersheim verkauft. Unter den Nachkommen werden zwei, Goddart und Johann, Vater und Sohn, als Vögte von Münstereifel genannt, auch erwähnt Schannat-Bärsch I, S. 579. Weitere Belehnungsurkunden eines Johann von der Heyden zu Nettersheim liegen vor aus den Jahren 1541 - Johann siegelt mit drei springenden Löwen wie bei Fahne I, S. 144 - und 1550. In der Burgundischen Fehde wird Johann von der Heyden gefangengenommen und sein Haus niedergebrannt, jedoch später wieder aufgebaut.
Von Philipp Jakob, dem Sohne des letztgenannten Johann, geht die Belehnung dann 1577 auf den mit seiner Schwester Margareta von der Heyden vermählten Johann von Metternich über. Von dem Obristen v. Metternich hatte schon Abt Lückerath von Steinfeld das Gut für 1700 Rtl. erworben; StA. Düsseldorf, Steinfeld, Akten N 2, 12. - 1726 empfing jedoch Hilger Barion, der das baulos gewordene Lehen den Erben Metternich für 1600 Rtl. abgkauft hatte, auch die Belehnung. Dieser verkaufte es nach zwanzig Jahren wieder an den manderscheid-blankenheimischen Amtmann Franz Arnold von Uphoff. Das Metternicht-Gut umfaßte 55 Morgen Acker - nebst 14 Morgen Wildland, der zugehörige Wirtshof 94 bzw. 25 Morgen. Von Bedeutung ist, daß Zehntrecht, Jagd und Fischerei nicht mit dem Gut verknüpft waren, sondern nach einer Erklärung der Schöffen von 1596 von alters her den Krummeln zustanden.

Letzte Änderung
4. August 201116:24:03