Hans s137.210 Hufflinger gen. Kalbfleisch + Eva s137.211 von Mainzweiler

1450
Geburt: um 1450 20 Saarbrücken-St.Johann, Saarbrücken-Stadtverband, LK Regionalverband Saarbrücken, Saarland, Deutschland
14301497
Geburt: um 1430 30 20 Saarbrücken-St.Johann, Saarbrücken-Stadtverband, LK Regionalverband Saarbrücken, Saarland, Deutschland
Tod: vor 1497Saarbrücken-St.Johann, Saarbrücken-Stadtverband, LK Regionalverband Saarbrücken, Saarland, Deutschland

Tatsachen und Ereignisse

Gemeinsame Notiz

Im Jahr 1509 verkauft Jost, der Sohn von Hans von Mainzweiler, ein Priester zu St.Johann, seine Gerechtsame am Hof Eschberg.
Jost, Kirchherr zu Saarbrücken, gestorben vor "Mitwoch post francisi 1528" . Er hinterläßt zwei "unerzogene" Kinder.

Als Erben von Herrn Jost treten 1528 auf:
Einerseits Ebenhans der Metzger, Bürger von Saarbrücken, Peter Kalbfleisch, Bürger zu St.Johann, beide Gebrüder. Andererseits Alexander, Marx, Margreth, Margreth. "die Mentzwiller Geschwister zu Saarbrücken und St.Johann seßhaft".

Alle genannten Personen werden als Vettern ! des Herrn Josten bezeichnet. Beide Teile erben je zur Hälfte. Jede der beiden Parteien muß eines der beiden nachgelassenen unmündigen Kinder von Herrn Josten erziehen und, wenn es volljährig wird, wie ein eigenes Kind behandeln. Den Kindern soll später das gesetzliche väterliche Erbteil zustehen. Zur Einhaltung des Testamentes werden nachfolgende Bürgschaften gestellt:
1.) Kalbfleisch und Ebenhans stellen als Bürgen Alexander Mentzwiller und Cenrius Miller und umgekehrt.
2.) Hans Wagner von St.Nabor stellt den Alexander Mentzwiller.
3.) Marx Mentzwiller stellt Peter Kiefer zu Saarbrücken und Reinhart Wiss zu St.Johann.
Aus dieser Bürgschaft ergibt sich, dass Cenrius Miller und Hans Wagner von St.Nabor die Ehemänner der beiden Margarethe Mentzwiller sind.

Letzte Änderung
23. April 201609:28:15